1 |
Geltungsbereich |
1.1 |
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte, einschließlich künftiger Geschäfte, zwischen dem Käufer bestimmter Geräte (einschließlich Teile und anderer Waren), Softwarelizenzen und/oder Dienstleistungen (der „Käufer“) und Ohaus Europe GmbH („Ohaus“). Wenn die Bestellung des Käufers Software umfasst, die einer Endkunden-Lizenzvereinbarung („EULA“) unterliegt, gelten auch die Bedingungen dieser EULA und haben gegenüber diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. |
1.2 |
Anderslautende oder zusätzliche Vereinbarungen oder Bedingungen, insbesondere die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Ohaus. Durch die Entgegennahme von Geräten, Softwarelizenzen und/oder Dienstleistungen, erklärt der Käufer uneingeschränkt mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und der EULA, abrufbar unter www.ohaus.com/legal/EULA, einverstanden zu sein. |
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2 |
Angebot und Vertragsabschluss |
2.1 |
Angebote von Ohaus sind so lange nicht bindend, bis eine endgültige Bestellbestätigung von Ohaus abgegeben wurde. Ohaus kann nach eigenem Ermessen entscheiden, eine Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. |
2.2 |
Bestellungen können per Fax, E-Mail oder über den Ohaus Partner Shop aufgegeben werden. |
2.3 |
Bestellungen vom Käufer werden mit Abgabe einer endgültigen Bestellbestätigung seitens Ohaus bindend. |
2.4 |
Der Käufer kann bei Teillieferung von Bestellungen den verbleibenden Teil der Lieferung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Ohaus stornieren. In einem solchen Fall wird eine Stornogebühr erhoben. |
3 |
Dokumente und Zeichnungen |
3.1 |
Inhalte von technischen Dokumenten, Broschüren, Katalogen, auf unserer Website oder anderweitig von Ohaus dem Käufer zur Verfügung gestellt, sind für Ohaus nur dann bindend, wenn dies ausdrücklich erklärt wurde. |
3.2 |
Der Käufer und Ohaus behalten alle Rechte an Zeichnungen und technischen Dokumenten, die jeweils dem anderen zur Verfügung gestellt wurden. Die Empfängerpartei erkennt diese Rechte an und wird die Dokumente ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei weder ganz noch teilweise für Drittparteien zugänglich machen oder zu einem anderen Zweck als dem, zu dem sie erhalten wurden, verwenden. |
4 |
Geistiges Eigentum |
4.1 |
Sofern Ohaus nicht ausdrücklich schriftlich dem Gegenteil zustimmt, überträgt Ohaus dem Käufer keine Eigentumsrechte an Patenten, Urheberrechten, Marken, Technologien, Designs, Spezifikationen, Zeichnungen oder anderem geistigen Eigentum in Bezug auf die Geräte, Software und/oder Dienstleistungen. Sofern in einer anwendbaren EULA nichts anderes bestimmt ist, sind die Softwarelizenzrechte, die dem Käufer bzw. Endbenutzern gewährt werden, nicht ausschließlich, nicht unterlizenzierbar, nicht übertragbar und auf die Nutzung für vereinbarte Zwecke beschränkt. Im Falle eines Weiterverkaufs kann der Käufer Softwarelizenzen, die noch nicht aktiviert wurden, gemäß den Bedingungen der geltenden EULA an Endbenutzer übertragen. |
4.2 |
Im Falle eines Weiterverkaufs kann der Käufer (i) ausgewiesenes Marketingmaterial, das von Ohaus bereitgestellt oder dem Händler zur Verfügung gestellt wird, wie z. B. Produktbilder, Broschüren usw. ("Marketingmaterial") und (ii) der Name und das Logo von Ohaus sowie andere Marken von Ohaus ("Ohaus-Marken") verwenden, um den Weiterverkauf von Ohaus-Waren zu fördern, die der Käufer von Ohaus kauft. Der Käufer ist nicht berechtigt, (i) das Marketingmaterial oder die Ohaus-Marken für etwas anderes als die Verkaufsförderung von Ohaus-Waren, die der Käufer von Ohaus kauft, zu verwenden, (ii) zu versuchen, das Eigentum an den Ohaus-Marken oder anderen verwirrend ähnlichen Namen, Logos oder Marken zu erlangen, oder (iii) die Ohaus-Marken oder eine Kombination von Wörtern, welche die Ohaus-Marken oder andere verwirrend ähnliche Marken enthalten, als Teil seines Unternehmens- Firmen- oder Domainname zu verwenden. Auf Verlangen von Ohaus wird der Käufer die Verwendung des Marketingmaterials und/oder der Ohaus-Marken unverzüglich ändern oder einstellen, wenn Ohaus nach eigenem Ermessen feststellt, dass eine solche Verwendung nicht mit den jeweils aktuellen Marketing- und/oder Markennutzungsrichtlinien übereinstimmt. Auf Anfrage stellt der Käufer Ohaus Dokumente und Informationen über die Verwendung des Marketingmaterials und/oder der Ohaus-Marken zur Verfügung. Wenn der Käufer mögliche Verletzungen der Ohaus-Marken bemerkt, sollte er Ohaus umgehend darüber informieren |
4.3 |
Ohaus wird alle wirtschaftlich vernünftigen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die von Ohaus entworfenen Waren und/oder Software, die unter diesem Vertrag geliefert werden, keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen. Jegliche Design oder sonstige speziellen Anforderungen, die vom Käufer, Endbenutzer oder einem anderen Dritten angegeben werden, sowie die Nutzung und Anwendung der Waren und/oder Software liegen in der Verantwortung des Käufers, Endbenutzers oder eines solchen anderen Dritten. |
5 |
Eigentumsvorbehalt |
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Ohaus behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zu deren vollständiger vertragsgemäßer Bezahlung vor. Der Käufer autorisiert Ohaus mit Vertragsabschluss zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts im offiziellen Eigentumsvorbehaltsregister und zum Abschluss aller diesbezüglichen Formalitäten. |
6 |
Preise und Zahlungsbedingungen |
6.1 |
Wenn nicht anders von Ohaus angezeigt, werden die Preise von Ohaus als Nettopreise gemäß DDP (wie in den Incoterms 2020 definiert) einschließlich Standardverpackung, Standardzubehör und Standardlieferung angegeben. Wenn der Käufer eine Expresslieferung wünscht, wird ein Zuschlag erhoben, der vom Gewicht des Pakets abhängt und auf individuellen Wunsch des Käufers mitgeteilt werden kann. Die Preise für Expresslieferung werden als Nettopreise gemäß DAP (wie in den Incoterms 2020 definiert) angegeben. Die Preise von Ohaus enthalten keine Mehrwertsteuer. |
6.2 |
Ist der Bestellwert unter einem Minimalbetrag, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben. Die aktuellen Mindestbestellbeträge und Bearbeitungsgebühren sind im Ohaus Partner Shop aufgeführt und werden dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung gestellt. |
6.3 |
Wenn nicht anders vereinbart, sind die Zahlungsbedingungen 30 Tage ab Rechnungsdatum. Zahlungen sind per Banküberweisung ohne Abzug von Rabatten, Ausgaben, Steuern oder Gebühren jeglicher Art an die auf der Rechnung angegebene Bank gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Bankgebühren sind vom Käufer zu tragen. Bei Bezahlung mit Scheck wird ein Zuschlag von 3% erhoben. |
6.4 |
Wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht einhält, muss er mit Ablauf des Zahlungstermins und ohne weitere Mitteilung Zahlungsverzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank zahlen, anwendbar zu jeder Zeit. Der Käufer muss alle Inkassogebühren, Anwalts- und Gerichtskosten erstatten, die Ohaus durch Sicherung der Zahlung entstanden sind. Das Recht auf Erstattung weiterer Kosten und Schäden ist vorbehalten. Ohaus kann weitere Lieferungen oder Dienstleistungen aus laufenden Verträgen mit dem Käufer verweigern, bis ausstehende, in Rechnung gestellte Beträge, einschließlich dazugehöriger Zahlungsverzugszinsen, vollständig bezahlt sind. |
7 |
Lieferbedingungen |
7.1 |
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich von Ohaus zugestimmt, sind Liefer- und Dienstleistungstermine nicht bindend. Ohaus unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die geschätzten Liefer- und Dienstleistungstermine einzuhalten. |
7.2 |
Die Lieferbedingungen werden wirksam, sobald die Bestellung von Ohaus bestätigt wurde, alle administrativen Formalitäten, wie Import- und Zahlungsgenehmigungen abgeschlossen und alle wesentlichen technischen Angelegenheiten geklärt sind. |
7.3 |
Ohaus kann die Liefer- und Dienstleistungsfristen nur einhalten, wenn sie alle erforderlichen Informationen und Bestätigungen rechtzeitig erhält. Wenn der Käufer eine Verzögerung der Lieferung verursacht, lagert Ohaus alle Waren auf Risiko des Käufers. Ohaus stellt dem Käufer den nicht bezahlten Teil des vertraglich vereinbarten Preises in Rechnung, zuzüglich der einschlägigen Gebühren für Lagerung, Versicherung und Abwicklung. Ohaus kann Teillieferungen vornehmen. |
8 |
Prüfung und Annahme der Lieferung |
8.1 |
Vorbehaltlich der in Abschnitt 10 ausdrücklich genannten Gewährleistungsbestimmungen sind alle Verkäufe endgültig und ohne Rückgaberecht. |
8.2 |
Der Käufer muss die gelieferten Waren sofort bei Empfang kontrollieren und Ohaus schriftlich über alle eventuellen Schäden informieren. Ohaus übernimmt keine Haftung für Versandmängel oder -schäden, es sei denn, der Käufer bewahrt alle Versandbehälter und das gesamte Verpackungsmaterial zur Prüfung auf. |
9 |
Übergang von Nutzen und Gefahr |
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Der Übergang von Nutzen und Gefahr erfolgt gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen. |
10 |
Gewährleistung |
10.1 |
BEI FEHLEN EINER SEPARATEN SCHRIFTLICHEN GARANTIE, ÜBERNIMMT OHAUS GEGENÜBER DEM KÄUFER AUSDRÜCKLICH EINE GEWÄHRLEISTUNG AUF IHRE GERÄTE, SOFTWARE UND DIENSTLEISTUNGEN AUSSCHLIESSLICH IN DER WEISE, WIE SIE IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGT IST. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ZEICHNET SICH OHAUS VON ALLEN ANDEREN, AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHTEN FREI (EINSCHLIESSLICH ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK). DARÜBER HINAUS STELLEN FOLGENDE BESTIMMUNGEN DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELFE DES KÄUFERS BEI EINER VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT DURCH OHAUS DAR. |
10.2 |
Ohaus verpflichtet sich nach eigenem Ermessen und auf schriftliche Anfrage des Käufers innerhalb des Gewährleistungszeitraums zu schnellstmöglicher Reparatur oder schnellstmöglichem Ersatz aller defekten oder unbrauchbaren Teile infolge mangelhafter Material- oder Verarbeitungsqualität. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Ohaus über. |
10.3 |
Der Gewährleistungszeitraum endet nach Ablauf von 24 Monaten nach Lieferung an den Käufer. Ungeachtet dessen beträgt der Gewährleistungszeitraum für wiederaufladbare Batterien und andere vom Käufer bestellte Ersatzteile 6 Monate ab Lieferung. Reparaturen stellen keine Unterbrechung des ursprünglichen Gewährleistungszeitraums dar. Der Gewährleistungszeitraum für von Ohaus im Rahmen der Gewährleistung ersetzte Teile endet mit Ablauf des Gewährleistungszeitraums des Gerätes, in das sie eingebaut wurden. |
10.4 |
Ohaus gewährleistet, dass die von ihr entwickelte Software die in der Softwaredokumentation beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllen wird, wenn die Software ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit den entsprechenden Spezifikationen und Systemanforderungen installiert ist. Ohaus gewährleistet nicht, dass die Software fehlerfrei ist, dass der Käufer die Software ohne Unterbrechung in Betrieb halten kann, dass Schnittstellen oder Systeme Dritter, die mit der Software verbunden sind, ohne Unterbrechung funktionieren, oder dass die Software frei von Anfälligkeit für das Eindringen oder Angriffe sein wird. Der Gewährleistungszeitraum für die Software ist dieselbe wie für die Ohaus-Geräte, von denen die Software Bestandteil ist. Ist die Software nicht Bestandteil von Ohaus-Geräten, so gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen EULA. Wenn keine EULA anwendbar ist, gilt ein Gewährleistungszeitraum von 90 Tagen ab Erwerb durch den Käufer. |
10.5 |
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Zubehör, Verbrauchsgüter, kurzlebige bzw. verderbliche Teile und Verschleißteile (wie z. B. Elektroden, Puffer etc.), Schäden durch normale Abnutzung und Ermüdung, nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, Missbrauch, unsachgemäße Lagerung, Installation oder Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen, unpassendes/falsches Betriebszubehör, chemische oder elektrolytische Einflüsse, nicht von Ohaus durchgeführte fehlerhafte Konstruktion, Installation oder Wartung bedingte Schadensfälle sowie Schadensfälle durch andere Ursachen, für die Ohaus nicht verantwortlich ist. |
10.6 |
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer oder Dritte an den gelieferten Waren Veränderungen oder Reparaturen ohne die schriftliche Zustimmung von Ohaus vornimmt oder wenn der Käufer nicht sofort alle notwendigen schadensbegrenzenden Maßnahmen ergreift, damit Ohaus den Schaden beheben kann. |
10.7 |
Für Produkte anderer Hersteller, die Ohaus verkauft, übernimmt Ohaus nur insoweit die Gewährleistung, als eine verbleibende Gewährleistung des Originalherstellers besteht. |
10.8 |
Ohaus gewährleistet nicht für die Kalibrierung von Waagen. Ohaus gewährleistet für die oben genannte Dauer und bei ordnungsgemäßer Installation, Kalibrierung und Wartung, dass von Ohaus hergestellte Waagen gemäß den von Ohaus herausgegebenen Spezifikationen zur Wägegenauigkeit (soweit vorhanden) des einzelnen Modells/Waagentyps eingestellt werden können. |
10.9 |
Reparaturen außerhalb des Gewährleistungszeitraums (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Festpreis-Reparaturen, wie in Abschnitt 13 ausgeführt): Ohaus verpflichtet sich nach eigenem Ermessen zur schnellstmöglichen Reparatur oder zum schnellstmöglichen Ersatz von bei Reparaturarbeiten reparierten oder ersetzten Teilen, die innerhalb von 6 Monaten nach der Reparatur infolge mangelhafter Material- oder Verarbeitungsqualität erneut nachweislich Schäden aufweisen oder erneut nachweislich unbrauchbar geworden sind. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Ohaus über. Die Verpflichtung von Ohaus ist in jedem Fall auf die kostenlose Reparatur beschränkt. Ohaus haftet nicht für Transportschäden, die während des Versands der Waren zu Ohaus oder zum Käufer entstanden sind. |
10.10 |
Ohaus bietet keine Gewährleistungen für Endverbraucher an und interagiert nicht mit diesen Endverbrauchern, außer auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers. In diesem Fall handelt Ohaus nur im Namen und auf Kosten des Käufers und geht keine direkte Beziehung mit dem Endverbraucher ein. |
11 |
Haftungsausschluss für Schäden |
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IN KEINEM FALL ÜBERNIMMT OHAUS GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER EINEM DRITTEN DIE HAFTUNG FÜR BESONDERE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, MITTELBARE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZZAHLUNGEN. DIESES GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE AUF VERTRAGSVERLETZUNGEN, GEWÄHRLEISTUNG, DELIKTISCHEM HANDELN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDEREM BERUHEN, UND UNGEACHTET DESSEN, OB DER VERTRAG SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLEN WÜRDE. Diese Schadensersatzansprüche umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, entgangene Gewinne oder Einnahmen, Gebrauchsverlust von Geräten, Zubehörteilen und Software, Kosten für Ersatzgeräte oder -software, Anlagen, Kosten für Ausfallzeiten, erhöhte Fertigungskosten, Rufschädigung, Verlust von Kunden oder Ansprüche von Kunden oder Lieferanten des Käufers wegen solcher Schäden. |
12 |
Haftungsbeschränkung |
12.1 |
Ohaus haftet nicht für Verluste, Ansprüche, Kosten oder Schäden, die durch eine fahrlässige oder sonstige Handlung oder Unterlassung des Käufers oder eines Dritten verursacht bzw. mitverursacht werden oder hieraus entstehen. Die Gesamthaftung von Ohaus für alle Arten von Schäden oder Verluste in Verbindung mit diesem Vertrag oder den Geräten, Software oder Dienstleistungen, die unter diesem Vertrag verkauft, lizenziert oder geliefert worden sind, ist summenmässig begrenzt auf den Wert des Gegenstands, der Anlass zu diesem Anspruch gegeben hat. Diese Beschränkung gilt, unabhängig davon, ob die Haftung auf Vertrag, Gewährleistung, Schadensersatz (einschließlich Drittschäden) oder widerrechtlichem Handeln (einschließlich Fahrlässigkeit) beruht. Jeder Rechtsstreit, der hieraus entsteht, muss innerhalb eines Jahres ab dem Tag eingeleitet werden, an dem der Grund für die Klage entstanden ist. |
12.2 |
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Ohaus oder in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung aufgrund des geltenden zwingenden Rechts nicht zulässig ist. Sie gilt für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Die zwingenden Bestimmungen des Schweizerischen Produktehaftpflichtgesetz bleiben unberührt. |
13 |
Festpreis-Reparaturen |
13.1 |
Ohaus bietet nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums die Reparatur bestimmter Waagen zu Festpreisen an, die in der „E-Reparatur“ online aufgelistet sind (in diesem Abschnitt als „Gerät“ bzw. „Geräte“ bezeichnet). |
13.2 |
Die Festpreis-Reparaturen sind nur für Geräte erhältlich, die vollständig sind, in kritischen Bereichen keinen Rost aufweisen, die nach der Beurteilung von Ohaus technisch reparabel sind und bei denen nach Erachten von Ohaus das Ausmaß des Schadens eine Reparatur sinnvoll macht. Ohaus behält sich das Recht vor, Reparaturaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. |
13.3 |
Verfahren |
13.3.1 |
Wünscht der Käufer eine Festpreis-Reparatur, muss er ein Reparaturformular im Ohaus Partner Shop ausfüllen. Die Abholung des Gerätes wird von Ohaus organisiert. Ohaus behält sich für Abholung und Rücksendung das Recht vor, das Transportunternehmen und die Versandart selbst zu bestimmen. |
13.3.2 |
Der Käufer ist verpflichtet, das Gerät vor dem Versand äußerlich zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren sowie ordnungsgemäß zu verpacken. |
13.3.3 |
Das Gerät wird im Ohaus-Reparaturzentrum überprüft und, wenn möglich, repariert. Für jedes reparierte Gerät erhält der Käufer eine Reparaturbescheinigung mit Details zu Wiederholbarkeit, Linearität, Eckenlast und Funktionsprüfung. Ohaus bemüht sich, eine Reparaturdauer von fünf Werktagen einzuhalten (ausschließlich Versand). |
13.3.4 |
Ohaus ist ausdrücklich berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein überholtes oder neues Gerät desselben Typs anstelle des eingesendeten Geräts zurückzugeben und das eingesendete Gerät einzubehalten. In diesem Fall wird Ohaus der Eigentümer des einbehaltenen Gerätes. |
13.3.5 |
Ist das vom Käufer eingesandte Gerät gemäß Abschnitt 13.2 irreparabel oder lohnt sich dessen Reparatur nicht mehr, informiert Ohaus den Käufer über diesen Umstand. Der Käufer entscheidet dann über die Entsorgung des Gerätes durch Ohaus oder die Rücksendung an den Käufer (vgl. Abschnitt 13.4.3). |
13.4 |
Preisgestaltung |
13.4.1 |
Der angewandte Festpreis wird auf Basis der einzelnen Geräte bestimmt und kann dem Preisverzeichnis des Ohaus Partner Shops entnommen oder dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Der Festpreis richtet sich nicht nach dem Schaden. Weicht das eingeschickte Gerät vom Reparaturantrag des Käufers ab, so richtet sich die Höhe des Preises nach dem eingeschickten Gerät. Der Käuferpreis versteht sich als Nettopreis und unterliegt keinem Rabatt. Dem Käufer ist es jedoch freigestellt, einen anderen Preis an den Endbenutzer weiterzugeben. |
13.4.2 |
Transportkosten sind im Festpreis enthalten. Mehrkosten, die einer Abweichung vom Verfahren, wie es in Abschnitt 13.3 beschrieben ist, auf Käuferseite zuzuschreiben sind, werden dem Käufer berechnet. |
13.4.3 |
Die Entsorgungskosten von irreparablen Geräten oder von Geräten, deren Reparatur sich nicht mehr lohnt, entsprechen den im Ohaus Partner Shop festgelegten Kosten. Besteht der Kunde auf der Rücksendung solcher Geräte, muss er die Rücktransportkosten sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr pro Gerät übernehmen, wie es im Ohaus Partner Shop festgelegt ist. Gegen eine Gebühr gemäß Ohaus Partner Shop kann dem Käufer nachträglich ein Reparaturbericht erstellt werden. Einzelheiten zu allen geltenden Gebühren und Kosten werden dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung gestellt. |
14 |
Pflichten des Käufers |
14.1 |
Der Käufer macht Ohaus auf alle lokalen, gesetzlichen, verwaltungstechnischen und betrieblichen Sicherheitsvorschriften sowie alle anderen Vorschriften aufmerksam, die die Lieferung, Installation, Kalibrierung, den Betrieb oder die Zertifizierung von Waagen betreffen. Der Käufer muss Ohaus über alle Beschwerden oder Zwischenfälle im Zusammenhang mit den Waren informieren und befolgt unverzüglich alle von Ohaus bezüglich der Untersuchung oder Handhabung der Angelegenheit gegebenen Anweisungen. |
14.2 |
Der Käufer ist verantwortlich für die korrekte Installation, Kalibrierung und den korrekten Betrieb der Waren auf eigene Kosten gemäß aller geltenden Gesetze und Vorschriften am Bestimmungsort. Soweit gesetzlich zulässig, kann der Käufer diese Verantwortung per schriftlicher Vereinbarung auf den Endbenutzer übertragen, kraft derer der Endbenutzer wissentlich die Verantwortung für die korrekte Installation, Kalibrierung und den korrekten Betrieb der Waren gemäß aller geltenden Gesetze und Vorschriften am Bestimmungsort übernimmt.
Der Käufer informiert den Endbenutzer über alle für die korrekte Installation, Kalibrierung und den korrekten Betrieb der Waren gemäß aller geltenden Gesetze und Vorschriften am Bestimmungsort vorzunehmenden Handlungen oder zu erfüllenden Anforderungen (z. B. Kalibrierung, Neukalibrierung der Produkte durch die zuständigen Kalibrierungsbehörden bei Verwendung der Produkte in einem gesetzlich geregelten Bereich).
Soweit gesetzlich zulässig, kann der Käufer die Verantwortung per Vereinbarung auf den Endbenutzer übertragen, kraft derer der Endbenutzer wissentlich die Verantwortung für die eigene Informationsbeschaffung über alle für die korrekte Installation, Kalibrierung und den korrekten Betrieb der Waren gemäß aller geltenden Gesetze und Vorschriften am Bestimmungsort vorzunehmenden Handlungen oder zu erfüllende Anforderungen übernimmt.
Ohaus ist in keinem Fall für die korrekte Installation, Kalibrierung und den korrekten Betrieb der Waren durch den Käufern oder Endbenutzer oder für damit in Zusammenhang stehende Kosten haftbar zu machen. |
14.3 |
Der Käufer sichert zu, dass alle Informationen oder Dokumentationsunterlagen dem Endbenutzer gemäß den von Zeit zu Zeit gegebenen Weisungen von Ohaus zur Verfügung gestellt werden. Solche Informationen werden von Ohaus in englischer Sprache und in anderen Sprachen nach dem Ermessen von Ohaus zur Verfügung gestellt. Ohaus ist nicht verpflichtet, Informationen oder Dokumentationsunterlagen in anderen Sprachen außer Englisch zur Verfügung zu stellen. Der Käufer ist auf eigene Kosten für die richtige und vollständige Übersetzung der ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumentationsunterlagen in alle anderen Sprachen zuständig, die gesetzlich erforderlich sind. |
14.4 |
Ohaus ist berechtigt, Waren zurückzuverfolgen oder zurückzurufen oder Korrekturmaßnahmen an den Waren vorzunehmen, wenn es Ohaus als notwendig erachtet. Der Käufer muss alle erforderlichen Dokumente und Informationen aufbewahren, um sicherzustellen, dass alle vom Käufern an Dritte verkauften Produkte für einen Zeitraum von 10 Jahren oder für gesetzlich bestimmte längere Zeiträume rückverfolgbar sind. Der Käufer unterstützt Ohaus aktiv bei dessen Anstrengungen, solche Produkte zurückzuverfolgen oder zurückzurufen oder setzt entsprechende Korrekturmaßnahmen gemäß den Vorgaben von Ohaus um. |
14.5 |
Für die Einhaltung der geltenden Exportkontrollgesetze und -vorschriften ist allein der Käufer verantwortlich.
Der Käufer darf keinen Waren direkt oder indirekt in Länder und Regionen exportieren, wiederausführen, vertreiben, liefern oder umladen, welche jeweils aktuell von der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, den Vereinigten Staaten von Amerika und/oder den Vereinten Nationen mit einem Embargo- und/oder mit Sanktionen belegt sind.
Der Käufer darf keinen Waren direkt oder indirekt an Personen oder Unternehmen exportieren, wiederausführen, vertreiben, liefern oder umladen, die auf jeweils aktuellen Sanktionslisten der U.S. Office of Foreign Assets Control (einschließlich der Specially Designated Nationals and Blocked Persons List und der Consolidated Sanctions List), der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und/oder anderen zuständigen Regierungsbehörden aufgeführt sind.
Der Käufer darf keine Waren direkt oder indirekt exportieren, wiederausführen, vertreiben, liefern oder umladen für die Entwicklung oder Verwendung von Kernwaffen oder chemischen/biologischen Waffen (CBW) oder Raketen oder für terroristische Aktivitäten.
Der Käufer verpflichtet sich, bei einer offiziellen oder inoffiziellen Prüfung oder Inspektion im Zusammenhang mit geltenden Export- oder Importkontrollgesetzen oder -vorschriften vollständig mit Ohaus zusammenzuarbeiten und Ohaus von jeglicher Verletzung dieses Abschnitts durch den Käufer oder dessen Mitarbeiter, Berater, Vertreter und/oder Beauftragte zu entschädigen und schadlos zu halten.
Der Käufer erkennt an, dass alle von Ohaus ausgestellten Angebote, Auftragsbestätigungen oder Vertragsannahmen die Anwendung der oben genannten Vorschriften und Einschränkungen unberührt lassen. Jegliche Änderung oder Anwendung solcher Vorschriften und Beschränkungen, welche die Ausführung eines angenommenen Auftrags oder einer vereinbarten Transaktion verbieten oder anderweitig beeinträchtigen, stellt ein Ereignis höherer Gewalt dar und weder Ohaus noch ihre verbundenen Unternehmen sind verpflichtet, eine Transaktion entgegen internationalen Vorschriften oder Beschränkungen durchzuführen. Der Käufer hat in diesem Fall keine Ansprüche oder Schadensersatzansprüche, außer der Rückzahlung von etwaigen Vorauszahlungen, sofern dies zulässig ist.
Dem Käufer ist jegliche Veräußerung, Ausfuhr sowie Wiederausfuhr von Produkten, die in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder Artikel 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 in der jeweils gültigen Fassung fallen, nach Russland oder nach Belarus oder zur Verwendung in Russland oder in Belarus untersagt. Der Käufer hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Bereitstellung solcher Produkte durch Dritte an Abnehmer in Russland oder Belarus oder zur Verwendung in Russland oder Belarus zu unterbinden. Verstößt der Käufer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Verpflichtungen, ist Ohaus berechtigt, weitere Lieferungen an den Käufer unverzüglich einzustellen, alle laufenden Verträge mit dem Käufer zu kündigen, soweit sie noch nicht erfüllt wurden, und Ausgleich des durch die Verletzung der Verpflichtungen des Käufers entstandenen Schadens zu verlangen.
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14.6 |
Für den Fall, dass der Käufer die Produkte in die Europäische Gemeinschaft importiert, erklärt der Käufer sich damit einverstanden, als der „Hersteller“ dieser Produkte vor allen Gesetzen, Vorschriften oder anderen gesetzlichen Regelungen zu gelten, die die Kennzeichnung, Abholung, Wiederverwertung und/oder Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte regeln (die „WEEE-Richtlinien“). Er allein ist verantwortlich für die Einhaltung dieser geltenden WEEE-Richtlinien, wenn nicht anders mit Ohaus schriftlich vereinbart. |
14.7 |
Der Käufer kauft und verkauft auf eigene Rechnung und Risiko und im eigenen Namen. Der Käufer hat keine Befugnis, Ohaus in jeglicher Weise zu binden, und stimmt zu, dass kein Vertretungsverhältnis zwischen Käufer und Ohaus besteht. |
14.8 |
Der Käufer hält sich an den Ohaus Verhaltenskodex für Geschäftspartner, der unter www.ohaus.com\Business-Partner dargelegt ist. |
14.9 |
Ohaus kann den Verkauf bestimmter Produkte oder Produktkategorien auf solche Käufer beschränken, welche die von Ohaus definierten Kriterien erfüllen und beispielsweise über ein zertifiziertes Qualitätssystem verfügen oder bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen; befähigt oder autorisiert sind, bestimmte Aktivitäten oder Dienstleistungen durchzuführen (z. B. Kalibrierungs-, Installations- oder Reparaturdienste); erfolgreich an bestimmten von Ohaus festgelegten Schulungen teilgenommen haben; über eine bestimmte Messausrüstung oder eine Prüfeinrichtung verfügen und diese Einrichtung regelmäßig überprüfen lassen; Gegenstand von Audits sind etc. Wenn dies der Fall ist, muss der Käufer alle diese Kriterien auf eigene Kosten erfüllen. Ohaus kann zu jeder Zeit Nachweise zur Bestätigung oder Dokumentation des Vorgenannten verlangen. |
14.10 |
Der Käufer sichert angemessene Lagerung und angemessenen Transport im Hinblick auf die Besonderheiten und die Sicherheit der Waren zu. |
14.11 |
Der Käufer hält einen angemessenen und branchenüblichen Versicherungsschutz aufrecht, einschließlich Produkthaftpflichtversicherung mit im Allgemeinen annehmbaren Versicherungsträgern. |
14.12 |
Der Käufer ist haftbar und hält Ohaus und seine verbundenen Unternehmen schadlos gegen alle Forderungen, Klagen, Haftungen, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, die Ohaus infolge einer Nichtbeachtung der Pflichten aus diesem Abschnitt 14 und der Datenschutzverpflichtungen gemäß Abschnitt 15 hiernach durch den Käufern entstehen. |
14.13 |
Ohaus ist berechtigt, die entsprechenden Geschäftsaufzeichnungen und Einrichtungen des Käufers in Bezug auf die Einhaltung der Käuferpflichten aus diesem Vertrag einzusehen und zu prüfen. |
15 |
Datenverwendung und Datenschutz |
15.1 |
Der Käufer stimmt zu, dass Ohaus berechtigt ist, alle Daten, die Ohaus im Rahmen dieses Vertrages erhält, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu verwenden, zu verarbeiten und zu speichern und einem Dritten zu gestatten, diese im Namen von Ohaus zu verwenden, zu verarbeiten und zu speichern. Im Rahmen unserer Beziehungen kann Ohaus beschränkte personenbezogene Daten einiger Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Käufers verarbeiten, die Ohaus verwendet, um auf Anfragen oder Ersuchen des Käufers zu reagieren und Verträge mit dem Käufer abzuschließen (z. B. um Bestellungen zu bearbeiten und auszuführen, Zahlungen abzuwickeln, Lieferungen und Versendungen zu veranlassen sowie Reparaturen und Unterstützungsleistungen zu erbringen). Ohaus verwendet die vom Käufer im Zusammenhang mit dem Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung erhaltenen Kontaktdaten für das Direktmarketing ähnlicher Produkte oder Dienstleistungen. Der Käufer kann jederzeit darum bitten, keine Marketingmitteilungen mehr zu erhalten, indem er sich an SSC@Ohaus.com wendet. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Ohaus unter www.ohaus.com/privacy. |
15.2 |
Ohaus und/oder ihre verbundenen Unternehmen können dem Käufer bestimmte Dienstleistungen anbieten, in deren Rahmen die Parteien bestimmte personenbezogene Daten von bestehenden oder potenziellen Endkunden von Ohaus weitergeben können („Daten“). Die nachstehenden Bedingungen bestimmen die Verpflichtungen jeder Partei aus den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der Schweizer und EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Begriffe „Verantwortlicher“, „Betroffene Person“, „Personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“ und „Auftragsverarbeiter“ haben die gleiche Bedeutung wie in der DSGVO. |
15.3 |
Ohaus und der Käufer können die folgenden Datenkategorien gemeinsam nutzen: Vorname, Nachname, Kontaktdaten, Firmeninformationen, einschließlich Adresse und Käufermitteilungen. |
15.4 |
Ohaus erbringt die folgenden Dienstleistungen, in deren Rahmen die Parteien Daten austauschen können: |
15.4.1 |
Produktlieferungsdienste. Auf Käuferwunsch (als Verantwortlicher) kann Ohaus (als Verarbeiter) Ohaus-Produkte direkt dem in der Versandanweisung angegebenen Endkunden liefern. Der Käufer übermittelt Ohaus die Daten, um ein Logistikunternehmen (autorisierter Unterauftragsverarbeiter) zu beauftragen. Bei der Datenverarbeitung im Auftrag des Käufers befolgt Ohaus dokumentierte, schriftlich vom Käufer mitgeteilte Anweisungen. Ohaus kommt den ausdrücklichen Verpflichtungen eines Auftragsverarbeiters gemäß Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b bis Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe h der DSGVO nach sowie davon abweichende, aber ähnlichen Bestimmungen geltender Datenschutzgesetze und -vorschriften. Der Käufer darf Ohaus jedoch nicht anweisen, Kopien von Daten, die Ohaus als Verantwortlicher besitzt, zu löschen. Der Käufer wird Ohaus informieren, wenn er Unterstützung gemäß Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe a bis h der DSGVO benötigt. In diesem Fall einigt sich Ohaus mit dem Käufer über Umfang, Methode und Zeitpunkt der Unterstützung. |
15.4.2 |
Anfragen. Ohaus kann über die Website, oder andere von Ohaus kontrollierten Mittel, erhaltene Anfragen von potenziellen Endkunden (z. B. Bitte um Auskünfte, Angebote usw.) (die „Anfragen“) und/oder Daten mit dem Käufer teilen, damit dieser sich mit den Personen in Verbindung setzen kann, die ihr Interesse an Ohaus-Produkten bekundet haben. Wenn Ohaus Anfragen mit dem Käufer teilt, verpflichtet sich dieser, diese Anfragen umgehend zu bearbeiten. Ohaus ist befugt, alle Anfragen oder Daten an andere Partner weiterzugeben. |
15.4.3 |
Ohaus übernimmt keine Gewähr, dass die vorstehend genannten Dienstleistungen korrekt, zeitgerecht, fehlerfrei oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind. In keinem Fall haftet Ohaus oder seine verbundenen Unternehmen für Schäden, die im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen entstehen. |
15.5 |
Compliance. Jede Partei wird die für sie laut Datenschutzggesetzen geltenden Verpflichtungen erfüllen. |
15.6 |
Datengenauigkeit. Der Käufer stellt korrekte Daten zur Verfügung, die gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erhoben und verarbeitet wurden. Der Käufer informiert Ohaus unverzüglich über etwaige Ungenauigkeiten. |
15.7 |
Datenübertragungen. Jede Partei kann Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz übermitteln, wenn dies mit den Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer in Einklang steht. |
16 |
Vertraulichkeit |
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Der Käufer behandelt alle nicht öffentlichen Informationen und Daten, die er von Ohaus erhält, vertraulich. Diese Informationen dürfen ausschließlich für die Erfüllung dieses Vertrags mit Ohaus verwendet werden. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Nichtbenutzung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Ohaus für einen Zeitraum von drei Jahren. Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Ohaus oder auf Verlangen von Ohaus verpflichtet sich der Käufer, die von Ohaus zur Verfügung gestellten Dokumente oder Daten, Kopien hiervon oder die vom Käufer gefertigten Auszüge hiervon, die vertrauliche Informationen enthalten, zurückzugeben oder zu vernichten. Die Parteien vereinbaren, die Daten und Anfragen als vertrauliche Informationen zu behandeln. Jede Partei ergreift geeignete Maßnahmen, um die Daten zu schützen. |
17 |
Höhere Gewalt |
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Außer für Zahlungspflichten des Käufers, wird der Zeitraum für die Durchführung des Vertrages angemessen verlängert, wenn eine Partei keine Leistung erbringt oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen in Verzug gerät aus Gründen, die sich ihrer zumutbaren Kontrolle entziehen. Streiks, Aufstände, Naturereignisse, Krieg, terroristische Handlungen, Notfälle, Knappheit oder Nichtverfügbarkeit von Materialien, Wetter, Gesetzesänderungen und andere ähnliche Ursachen gehören zu diesen Gründen, sind aber nicht die einzigen Gründe, die sich der zumutbaren Kontrolle einer Partei entziehen. |
18 |
Salvatorische Klausel |
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Soweit irgendeine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu geltendem Recht in Widerspruch steht oder nach geltendem Recht ungültig ist, sind diese allgemeine Geschäftsbedingungen so zu verstehen, als ob diese Bestimmung nicht enthalten wäre. Die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt automatisch als geändert und in dieser geänderten Form als Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Solche Änderungen werden in dem Mindestmaß vorgenommen, das erforderlich ist, um die Bestimmung gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen. Soweit Ohaus auf die Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet oder die Nichteinhaltung akzeptiert, stellt dies keinen Verzicht auf die vorherige oder nachfolgende Einhaltung oder eine Entschuldigung einer vorherigen oder nachfolgenden Nichteinhaltung dar. |
19 |
Gerichtsstand und anwendbares Gesetz |
19.1 |
Ausschließlicher Gerichtstand ist Zürich, Schweiz. Ohaus behält sich das Recht vor, das entsprechende zuständige Gericht im Land des Käufers anzurufen. |
19.2 |
Der Vertrag zwischen dem Käufer und Ohaus unterliegt dem materiellen Recht der Schweiz ohne Berücksichtigung der Bestimmungen bezüglich der Kollision von Gesetzen und ohne Berücksichtigung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“). |